Sie möchten Ihr eigenes Feuerwerk selbst abbrennen ?
Sie benötigen für einen kleineren Anlass eine Attraktion ?
Für diese Zwecke halten wir für Sie eine große Auswahl von Feuerwerkskörpern der Klasse II |
von namhaften Herstellern für Sie bereit. |
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Silvester
An den 3 letzten Werktagen des Jahres dürfen diese Feuerwerkskörper an Personen über 18 Jahren verkauft |
und von diesen zwischen dem 31. Dezember, 18.00 Uhr und dem 01. Januar, 1.00 Uhr abgebrannt werden. |
An diesen Tagen erhalten Sie im Rahmen unseres Lagerverkaufs sämtliche Artikel, |
die Sie für Ihr effektvolles Silvesterfeuerwerk benötigen. Planen Sie ein größeres Feuerwerk, |
so
sollten Sie sich bereits frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. |
Privatveranstaltungen
im Laufe des Jahres
Anlässlich von Familienfeiern, Betriebsfesten oder Vereinsveranstaltungen kann die zuständige Behörde |
auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs.1 der 1. SprengV |
| zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres erteilen. |
Nach
Erhalt der Genehmigung können Sie bei uns Ihre Auswahl treffen und Ihr Feuerwerk legal
abbrennen. |
| Wir beraten Sie gerne persönlich und bieten Ihnen ein individuell auf Ihre Vorstellungen |
und Ihren Abbrennplatz
abgestimmtes Feuerwerk. |
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