Sprengtechnische Lehrgänge |
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Hier können Sie
sich über Kosten informieren Anmeldeformular und Antrag für Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit 1990 sind wir staatlich anerkannter Lehrgangsträger |
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und führen folgende Lehrgänge regelmäßig und bundesweit durch: |
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| · Grundlehrgänge Großfeuerwerk ( Zielgruppe: Personal von pyrotechnischen Unternehmen) · Grundlehrgänge Bühnenpyrotechnik ( Zielgruppe: Personal von pyrotechnischen Unternehmen) · Wiederholungslehrgänge Großfeuerwerk/Bühnenfeuerwerk ( Zielgruppe: Fachpersonal) · Grundlehrgänge Wiederladen ( Zielgruppe: Sportschützen, Jäger usw.) · Grundlehrgang Vorderladerschießen ( Zielgruppe: Sportschützen) · Grundlehrgang Böllerschießen ( Zielgruppe: Traditions, und Brauchtumsvereine, Sportschützen) |
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Zugangsvoraussetzungen für den Besuch unserer staatlich anerkannten Lehrgänge |
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| Grundlehrgang Abbrennen von Feuerwerken · Nachweis (Tagebuch) über die Mitwirkung an min. 26 Großfeuerwerken · Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der 1. SprengV. · Persönliche Eignung · Mindestalter 21 Jahre |
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| Grundlehrgang Bühnenpyrotechnik · Nachweis (Tagebuch) über die Mitwirkung an min. 16 Bühneneffekten · Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der 1. SprengV. · Persönliche Eignung · Mindestalter 21 Jahre |
| Grundlehrgang Wiederladen / Vorderladerschießen / Böllerschießen · Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 Abs. 2 der 1. SprengV. · Persönliche Eignung · Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen möglich) |
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