| Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Abholtermin. Sie wissen
dann ganz genau ob die von Ihnen gewünschte Sorte verfügbar ist und ersparen sich so
unnötige Wege.
Abgabe nur gegen
Vorlage einer Erlaubnis nach § 7 bzw. 27 oder eines Befähigungsscheines gem. § 20
SprengG.
Ein Versand von
Treibladungsmitteln ist nicht möglich. Zündhütchen, Geschosse sowie Wiederladezubehör
sind bei uns nicht erhältlich. |